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Viele Menschen machen sich Sorgen, was mit ihnen geschieht, wenn sie durch Krankheit oder Unfall ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren.

Der Ehe- oder Lebenspartner, Kinder oder andere Verwandte können in einem bestimmten Umfang einspringen. Sie brauchen aber eine Registrierung, die mitunter von Rechtsanwälten und einem entsprechenden ärztlichen Attest vorgenommen werden kann.

Die beste Möglichkeit ist eine Vorsorgevollmacht. Damit kann ich selbst bestimmen, wer mich vertreten soll, wenn ich keine Entscheidungen mehr treffen kann. Diese kann ich jederzeit ändern und die Aufgabenbereiche und Entscheidungsmöglichkeiten der bevollmächtigten Person selbst bestimmen.

Für Unternehmer ist das wichtig, weil somit ein Unternehmensstillstand bei Ausfall des Unternehmers verhindert werden kann.

Damit die Vorsorgevollmacht wirksam wird, ist ein ärztliches Attest erforderlich. Darin wird bestätigt, dass die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Ein Rechtsanwalt kann bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht behilflich sein und die notwendigen Schritte koordinieren.

Wenn ich nicht vorgesorgt habe und kein naher Angehöriger die Verantwortung übernimmt, entscheidet das Bezirksgericht über die Bestellung eines Erwachsenenvertreters.

Unsere Empfehlung: errichten Sie eine Vorsorgevollmacht!

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