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Nach einer neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes empfiehlt es sich, Straferkenntnisse der Bezirksverwaltungsbehörden im Zusammenhang mit der falschen Handhabung von Fahrtscheiben, insbesondere bei der Eintragung von Ruhezeiten oder bei der nicht ordnungsgemäßen Führung dieser Fahrtscheiben eingehend zu überprüfen.

Meist leiden diese an einem Formalfehler, die zu einer gänzlichen Aufhebung des Straferkenntnisses führen können. Es lohnt sich daher jedenfalls diese Straferkenntnisse von uns durchsehen zu lassen und sich von uns im Lichte dieser neu aufgetauchten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes beraten zu lassen.

Wir stehen Ihnen dazu im Rahmen einer Beratung gerne zur Verfügung.

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