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Die Palliativversorgung dient der Verbesserung der Lebensqualität von lebensbedrohlich erkrankten Patienten und deren Familien. Ziel ist die Linderung von Krankheitssymptomen.

Wesentlich dabei ist das Recht auf Selbstbestimmung. Medizinische Behandlungen dürfen nur mit Zustimmung des entscheidungsfähigen Patienten erfolgen. Auch Behandlungsverweigerungen einschließlich der Ablehnung von Maßnahmen zur Lebenserhaltung, wie zB künstliche Ernährung, sind von den Ärzten zu akzeptieren.

Kann der Patient selbst nicht mehr entscheiden, ist darauf abzustellen, wie ein vernünftiger Mensch in solchen dringenden Fällen handeln würde. Im Zweifel sind alle noch sinnvollen Behandlungen durchzuführen.

Allerdings kann man vorab mit einer Patientenverfügung konkrete Behandlungen und lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen. Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht kann für den Fall der eingeschränkten Entscheidungsfähigkeit auch ein Vertreter für medizinische Angelegenheiten bestellt werden.

Patienten haben ein Recht auf „Sterben in Würde“. Dazu gehört auch das Recht Besuche außerhalb der Besuchszeiten zu empfangen.

Seit 2022 können unheilbare Kranke im Rahmen einer Sterbeverfügung den Entschluss zur Lebensbeendigung fassen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dafür auch die Mithilfe durch andere Personen straffrei.

Unsere Empfehlung: Bestimmen Sie zeitgerecht selbst, was im Fall einer lebensbedrohlichen Erkrankung geschehen soll.

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