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Wie viel Kapital ist zur Gründung einer GmbH unbedingt erforderlich?

Um eine GmbH neu zu gründen ist ein Mindestbetrag von EUR 5.000,00 erforderlich.

Das Mindestkapital einer GmbH beträgt seit 1.3.2014 wieder EUR 35.000,00. Davon ist die Hälfte tatsächlich aufzubringen.
Allerdings gibt es nunmehr eine Gründungsprivilegierung. Danach kann das Stammkapital derzeit bei Neugründung nur EUR 10.000,00 betragen. Davon muss die Hälfte, somit EUR 5.000,00 in bar aufgebracht werden.

Natürlich kann nach Eintragung der GmbH dieses einbezahlte Kapital für Gesellschaftszwecke gleich verwendet werden.

Diese Gründungsprivilegierung gilt für 10 Jahre.

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