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[av_textblock size=“ font_color=“ color=“] Die Anzahl der Führerscheinbesitzer steigt ständig. Gerade im ländlichen Raum, wie dem Waldviertel, sind sehr viele Menschen auf das Auto und somit auf ihren Führerschein angewiesen.

Ohne eine Fahrerlaubnis würden für viele Menschen einfache Alltagstätigkeiten zur großen Herausforderung werden. Der tägliche Weg zur Arbeit, in die Stadt oder der Besuch bei Freunden wäre um einiges mühsamer und zeitaufwändiger.

Den Komfort jederzeit mobil zu sein, merkt man vielfach erst, wenn man von einem Tag auf den anderen sein Auto mangels Führerschein nicht mehr benützen darf. Doch wann kommt es eigentlich zum Führerscheinentzug?

Grundsätzlich ist zwischen zwei Gründen zu unterscheiden:

Zum einen stellt der Verlust der gesundheitlichen Eignung einen Entzugsgrund dar. So wird bei gänzlicher Einschränkung des Sehvermögens der Verlust des Führerscheins drohen. Ob im konkreten Fall eine gesundheitliche Einschränkung vorliegt, wird durch ein ärztliches Gutachten zu klären sein.
Zum anderen führt die mangelnde Verkehrszuverlässigkeit zum Führerscheinentzug, wobei nachstehende Delikte jedenfalls den Entzug des Führerscheins nach sich ziehen. Die Dauer des Führerscheinentzuges ist abhängig vom jeweiligen Delikt und der Schwere des Vergehens. Sie beginnt bei 2 Wochen und kann bis zu mehrere Monate betragen. Im schlimmsten Fall kann sogar der gänzliche Entzug der Fahrerlaubnis drohen.
Nachstehende Tabelle stellt einen Auszug von Führerscheinentzugsdelikten dar und ist nicht abschließend:

Delikt Mindestentzugsdauer
Lenken/Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes

        • von 0,8 Promille bis 1,2 Promille
        • von 1,2 Promille bis 1,6 Promille
        • ab 1,6 Promille
.

        • 1 Monat
        • 4 Monate
        • 6 Monate
Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als

        • 40 km/h innerhalb des Ortsgebiets, 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets
        • 60 km/h innerhalb des Ortsgebiets, 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets
        • 80 km/h innerhalb des Ortsgebiets, 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets
        • 90 km/h innerhalb des Ortsgebiets, 100 km/h außerhalb des Ortsgebiets
.

        • 2 Wochen
        • 6 Wochen
        • 3 Monate
        • 6 Monate
Fahren gegen die Fahrtrichtung auf der Autobahn („Geisterfahrer“) 6 Monate
Nichteinhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes(Abstand weniger als 0,2 Sekunden) 6 Monate
Lenken eines Kfz unter besonders gefährlichen Verhältnissen, beispielsweise

        • Überholen bei besonders schlechter Sicht
        • erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen vor Schulen, Kindergärten, Schutzwegen, etc.
.6 Monate
„Fahrerflucht“ nach einem Verkehrsunfall bei verletzten Personen 3 Monate
dritte Vormerkung nach dem Vormerksystem (§§ 30a ff FSG) innerhalb von 2 Jahren 3 Monate

(Tabelle in Anlehnung an https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.041020.html)

Sollte bei Ihnen der Führerscheinentzug drohen, beraten wir Sie gerne!

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin!
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