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Zwischen Unternehmern und Verbrauchern gibt es ein eigenes Gesetz für Verträge, die im Rahmen des Fernabsatzes und außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmers geschlossen werden.

Ausgenommen von diesem Gesetz sind neben geringfügigen Geschäften (bis EUR 50,00) unter anderem Verträge über soziale Dienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen und Finanzdienstleistungen.

Für alle anderen Unternehmer, die mit Verbrauchern regelmäßig Verträge abschließen, kann dieses Gesetz von ganz erheblicher Bedeutung sein.

Wenn das Gesetz anzuwenden ist, hat es weitreichende Folgen für den Unternehmer. Insbesondere sind bestimmte Belehrungen schriftlich vorzunehmen. Ganz besonders herauszugreifen ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers. Darüber muss der Unternehmer schriftlich aufklären und auch ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen.

Wird das nicht gemacht, kann der Verbraucher den Widerruf nicht nur innerhalb der sonst vorgesehenen Frist von 14 Tagen ausüben, sondern verlängert sich diese Frist um insgesamt 12 Monate.

Gerne stehen wir Ihnen im Zusammenhang mit diesem Thema zur Beratung zur Verfügung und sehen uns gegebenenfalls Ihre vertraglichen Unterlagen durch, ob diese an das FAGG angepasst sind.

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