Unter digitalem Nachlass versteht man Benutzerkonten und persönliche Daten, die nach dem Ableben eines Menschen im Internet weiter bestehen.

Dazu zählen:

  • E-Mail-Konten
  • Websites
  • Domains
  • Onlinebanking
  • soziale Netzwerke
  • Versandhandel
  • E-Government (FinanzOnline, ID-Austria etc.)

Mit der Einantwortung treten die Erben auch in derartige Verträge ein.

Mit einem Testament kann auch über den digitalen Nachlass, und somit wer darüber verfügungsberechtigt ist, detailliert verfügt werden.

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